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Allgemeine Geschäfts- und Rabattbedingungen

Herbert Eder, eingetragen beim AG München HRA 65453

 

1. Art und Zeit der Lieferung, Versandart

1.1. GLIEN liefert Dental-Legierungen grundsätzlich zu den am Versandtage gültigen Tageskursen der Legierungshersteller, welche dem Besteller bekannt sind oder bei der Warenbestellung telefonisch abgefragt und fixiert werden können.
1.2. Werktäglich bis 15:00 Uhr telefonisch oder per Fax eingereichte Bestellungen werden von GLIEN noch am gleichen Tage bearbeitet und spätestens am Folgetag auf den Versandweg gebracht.
1.3. Warenlieferungen erfolgen per Expressversand durch die Post oder einen Valorenkurier. Die Gefahr am Liefergut sowie die Versandkosten (ab einem Mindestgewicht von 25 Gramm) und Prämien für eine Versicherung gegen Verlust tragen GLIEN bis zum Eintreffen am Bestimmungsort. Teillieferungen sind zulässig.
1.4. Bei Warenbestellungen mit einem Gewicht von weniger als 25 Gramm hat der Besteller die Versandkosten an GLIEN zu erstatten.

2. Prüfungs- und Rügepflicht des Bestellers

2.1. Der Umfang der Lieferung ergibt sich aus der Mengen- und Materialangabe auf der beigefügten Warenrechnung. Der Empfänger verpflichtet sich dazu, den Lieferumfang bei Erhalt unverzüglich zu prüfen und Mengen- oder Materialabweichungen innerhalb von drei Tagen ab Zugang der Ware bei GLIEN schriftlich zu beanstanden.
2.2. Nach Ablauf der Rügefrist sind Einwendungen des Bestellers auf versteckte Mängel beschränkt. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge genügt das Datum des Poststempels / Faxabsendung.

3. Rabattgewährung / Zahlungsfälligkeit

3.1. GLIEN gewährt dem Besteller für Legierungen
Rabatte auf den Warennettopreis nur bei einer Bezahlung der Ware innerhalb von 2 Wochen ab Versand sofern in der Warenbegleitrechnung kein anderer Rabattierungszeitraum genannt ist.
3.2. Sofern der Besteller spätestens mit seiner Bestellung an GLIEN eine Lastschriftermächtigung und einen Abbuchungsauftrag für seine Bankverbindung vorlegt, verpflichtet sich GLIEN nur den um den gültigen Rabatt geminderten Rechnungsbetrag vom Konto des Bestellers einzuziehen.
3.3. Die Gewährung des Rabattes im Bankeinzugsverfahren entfällt im Falle einer vom Besteller zu vertretenden Rücklastschrift, zum Beispiel wegen Widerspruch oder fehlender Kontodeckung.
3.4. Der Besteller verpflichtet sich, an GLIEN etwaige Rücklastschriftgebühren bzw. von der bezogenen Bank berechnete Aufwendungen zu erstatten.
3.5. Nach Ablauf des in der Rechnung genannten Rabattierungszeitraums wird kein Nachlaß mehr auf die Warenlieferung gewährt. Der ungekürzte Rechnungsbetrag ist sodann fällig und zahlbar.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. GLIEN behält sich bis zur vollständigen Zahlung des Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Besteller darf die Ware bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen oder verarbeiten.
4.2. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen Dritter über die gelieferte Ware ist der Besteller dazu verpflichtet, GLIEN unverzüglich zu benachrichtigen.
4.3. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist GLIEN unbeschadet weitergehender Rechte zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

5. Haftung

GLIEN haftet als Hersteller für eigene Dentallegierungen uneingeschränkt entsprechend den Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes. Beim Handel mit Produkten anderer Hersteller haftet GLIEN für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine darüberhinausgehende Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

6.1. Erfüllungsort für die Bezahlung der gelieferten Ware ist der Geschäftssitz von GLIEN.
6.2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche von GLIEN aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Dies gilt auch für Scheckforderungen und für Fälle, in denen der Besteller keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Stand März / 03

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