|
1. Art und Zeit der Lieferung, Versandart
1.1. GLIEN liefert Dental-Legierungen grundsätzlich zu den am
Versandtage gültigen Tageskursen der Legierungshersteller, welche dem
Besteller bekannt sind oder bei der Warenbestellung telefonisch
abgefragt und fixiert werden können.
1.2. Werktäglich bis 15:00 Uhr telefonisch oder per Fax eingereichte
Bestellungen werden von GLIEN noch am gleichen Tage bearbeitet und
spätestens am Folgetag auf den Versandweg gebracht.
1.3. Warenlieferungen erfolgen per Expressversand durch die Post oder
einen Valorenkurier. Die Gefahr am Liefergut sowie die Versandkosten
(ab einem Mindestgewicht von 25 Gramm) und Prämien für eine
Versicherung gegen Verlust tragen GLIEN bis zum Eintreffen am
Bestimmungsort. Teillieferungen sind zulässig.
1.4. Bei Warenbestellungen mit einem Gewicht von weniger als 25 Gramm
hat der Besteller die Versandkosten an GLIEN zu erstatten.
2. Prüfungs- und Rügepflicht des Bestellers
2.1. Der Umfang der Lieferung ergibt sich aus der Mengen- und
Materialangabe auf der beigefügten Warenrechnung. Der Empfänger
verpflichtet sich dazu, den Lieferumfang bei Erhalt unverzüglich zu
prüfen und Mengen- oder Materialabweichungen innerhalb von drei Tagen
ab Zugang der Ware bei GLIEN schriftlich zu beanstanden.
2.2. Nach Ablauf der Rügefrist sind Einwendungen des Bestellers auf
versteckte Mängel beschränkt. Für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge genügt das Datum des Poststempels / Faxabsendung.
3. Rabattgewährung / Zahlungsfälligkeit
3.1. GLIEN gewährt dem Besteller für Legierungen
Rabatte auf den Warennettopreis nur bei einer Bezahlung der Ware
innerhalb von 2 Wochen ab Versand sofern in der Warenbegleitrechnung
kein anderer Rabattierungszeitraum genannt ist.
3.2. Sofern der Besteller spätestens mit seiner Bestellung an GLIEN
eine Lastschriftermächtigung und einen Abbuchungsauftrag für seine
Bankverbindung vorlegt, verpflichtet sich GLIEN nur den um den
gültigen Rabatt geminderten Rechnungsbetrag vom Konto des Bestellers
einzuziehen.
3.3. Die Gewährung des Rabattes im Bankeinzugsverfahren entfällt im
Falle einer vom Besteller zu vertretenden Rücklastschrift, zum
Beispiel wegen Widerspruch oder fehlender Kontodeckung.
3.4. Der Besteller verpflichtet sich, an GLIEN etwaige
Rücklastschriftgebühren bzw. von der bezogenen Bank berechnete
Aufwendungen zu erstatten.
3.5. Nach Ablauf des in der Rechnung genannten Rabattierungszeitraums
wird kein Nachlaß mehr auf die Warenlieferung gewährt. Der
ungekürzte Rechnungsbetrag ist sodann fällig und zahlbar.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. GLIEN behält sich bis zur vollständigen Zahlung des Eigentum an
der gelieferten Ware vor. Der Besteller darf die Ware bis zum
Erlöschen des Eigentumsvorbehalts weder verpfänden noch zur
Sicherung übereignen oder verarbeiten.
4.2. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
Dritter über die gelieferte Ware ist der Besteller dazu verpflichtet,
GLIEN unverzüglich zu benachrichtigen.
4.3. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist GLIEN unbeschadet
weitergehender Rechte zur Rücknahme der Ware berechtigt und der
Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
5. Haftung
GLIEN haftet als Hersteller für eigene Dentallegierungen
uneingeschränkt entsprechend den Vorgaben des
Produkthaftungsgesetzes. Beim Handel mit Produkten anderer Hersteller
haftet GLIEN für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine
darüberhinausgehende Haftung ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
6.1. Erfüllungsort für die Bezahlung der gelieferten Ware ist der
Geschäftssitz von GLIEN.
6.2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche von
GLIEN aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist
ausschließlicher Gerichtsstand München. Dies gilt auch für
Scheckforderungen und für Fälle, in denen der Besteller keinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Stand März / 03
|